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   VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20   

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https://dejure.org/2020,36191
VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20 (https://dejure.org/2020,36191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.11.2020 - 3 L 1434/20 (https://dejure.org/2020,36191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. November 2020 - 3 L 1434/20 (https://dejure.org/2020,36191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Sitzplätzen in den Gremien ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Saarland, 28.08.2020 - Lv 15/20

    Coronakrise: Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung erfordern

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Der saarländische Verfassungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 28.08.2020 -Lv 15/20- bzgl. des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung aus:.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist - wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen - eine Folgenbetrachtung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2988 -2 BvR 745/88-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.12.2004 -1 W 39/04- und vom 10.11.2020 -2 B 308/20-, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02

    Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds;

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-) der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).
  • OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 308/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren betreffend die Schließung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist - wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen - eine Folgenbetrachtung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2988 -2 BvR 745/88-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.12.2004 -1 W 39/04- und vom 10.11.2020 -2 B 308/20-, juris).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Insoweit gelten bei einem Kommunalverfassungsstreit besondere Voraussetzungen, da bei einem solchen Innenrechtsstreit im Gegensatz zum Außenrechtsstreit nicht über subjektive Individualrechte, sondern über innerorganisatorische Kompetenzen von Organen oder Organteilen zu entscheiden ist, und diese weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt sind, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen sind, der dieses als Organ oder Organteil angehört (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2008 - 1 L 1272/08

    Antrag einer Ratsfraktion auf Nutzung des Plenarsaales des Rathauses der Stadt

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-) der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).
  • OVG Saarland, 03.12.2004 - 1 W 39/04

    Anspruch auf Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge; Notwendigkeit des Urlaubs

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist - wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen - eine Folgenbetrachtung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2988 -2 BvR 745/88-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.12.2004 -1 W 39/04- und vom 10.11.2020 -2 B 308/20-, juris).
  • VG Saarlouis, 28.04.2017 - 3 K 159/16
    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Da die Antragsteller als Mitglieder einer kommunalen Vertretungskörperschaft mit Verwaltungsaufgaben befasst sind, sie nicht Parlamentarier staatlicher Parlamente, sondern Mitglieder eines Verwaltungsorgans des Landkreises und folglich Teil der vollziehenden Gewalt sind (vgl. zu dieser Rechtsstellung nur der dem Prozessbevollmächtigten bekannte Gerichtsbescheid der Kammer vom 28.04.2017 -3 K 159/16-), führt der Hinweis der Antragsteller auf die Allgemeinverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages nicht zu einer anderen rechtlichen Wertung.
  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-) der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).
  • OVG Saarland, 29.11.1985 - 2 R 155/85
    Auszug aus VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20
    Im vorliegenden kommunalverfassungsrechtlichen Streit um Rechtspositionen innerhalb des Kreistages ist anerkannt, dass den Kreistagsmitgliedern subjektive Rechte (nur) dort zustehen, wo sie ihnen gesetzlich eingeräumt werden (vgl. zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 14.07.2006 -11 K 294/05-, wo ausgeführt wird: "Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat hinsichtlich der subjektiven Rechtsposition von Ratsmitgliedern bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (a.a.O.) folgendes ausgeführt: " Prägend für die Stellung des einzelnen Mitglieds des Gemeinderats zunächst innerhalb dieses Organs und sodann im Gesamtgeflecht der die Gemeinde intern konstituierenden Organbeziehungen ist sein Anspruch, in allen Angelegenheiten "zu Wort zu kommen", über die der Gemeinderat gemäß den §§ 34 ff. KSVG zu entscheiden hat.
  • OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20

    Maskenpflicht während der Sitzungen des Kreistags (einstweilige Anordnung)

    Der Antragsgegner wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. November 2020 - 3 L 1434/20 - vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Antragsteller in den Gremien des Kreistags A-Stadt (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • VG München, 20.05.2021 - M 7 E 21.2412

    Erkrankung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Anordnung, Verwaltungsgerichtshof,

    Es ist nach Auffassung der Kammer bereits zweifelhaft, ob das in Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO wurzelnde Recht der Antragstellerin auf Teilnahme an künftigen Gemeinderatssitzungen durch die Anordnung einer generellen Pflicht zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung überhaupt eingeschränkt wird, da die Antragstellerin ihr Teilnahmerecht grundsätzlich auch mit einer Maske umfassend ausüben kann (vgl. VG Saarland, B.v. 17.11.2020 - 3 L 1434/20 - juris Rn. 13).
  • VG Saarlouis, 08.02.2022 - 3 L 126/22

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als

    Bei der Beschlussfassung zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung war der Antragsteller im Übrigen ausweislich der vorliegenden Beschlussausfertigung (vgl. Bl. 30 der Gerichtsakte) anwesend, also in der Lage, die ihm zustehenden organschaftlichen Rechte (vgl. allgemein zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern: Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-, m.w.N., und vom 17.11.2020 -3 L 1434/20-, die den Beteiligten bekannt sind) wahrzunehmen, nahm aber an der Abstimmung nicht teil.
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